Sicher geprüft – fachgerecht dokumentiert.
Als befähigte Person nach TRBS 1203 übernehme ich die fachkundige und normgerechte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzkontext– gemäß DGUV Vorschrift 3 / BetrSich.
Die Prüfungen erfolgen dokumentiert, unabhängig und auf Grundlage anerkannter technischer Regeln – mit professioneller Messtechnik und fundierter Fachkunde.
Wieso ist das notwendig ?
Elektrische Betriebsmittel – insbesondere ortsveränderliche Geräte – unterliegen im täglichen Einsatz mechanischem Verschleiß, Alterung und Umwelteinflüssen. Mögliche Defekte oder Beschädigungen können unbemerkt zu erheblichen Sicherheitsrisiken werden – etwa durch elektrischen Schlag oder Brandentstehung. Die gesetzlich geforderten Prüfungen dienen daher dem Zweck, solche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, nur solche Arbeits- und Betriebsmittel bereitzustellen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen sicher verwendet werden können. Diese Anforderung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens – vom Kleinbüro bis hin zum Industriebetrieb.
Die Sicherheit muss dabei über die gesamte Lebensdauer des jeweiligen Betriebsmittels gewährleistet sein. Regelmäßige Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Verpflichtung: Sie dienen dem Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefährdungen und sind somit ein zentrales Element des Arbeitsschutzes.
Darüber hinaus können unterlassene oder unzureichende Prüfungen im Schadensfall zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die daraus resultierenden Konsequenzen – von Haftungsansprüchen bis hin zu Betriebsunterbrechungen – können für Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Die Qualität der Prüfung ist entscheidend – nicht nur im technischen, sondern auch im rechtlichen Sinne. Eine Prüfung ist nur dann rechtswirksam und belastbar, wenn sie fachgerecht durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wurde. Im Schadensfall – etwa bei einem Stromunfall oder einem Brand – ist diese Nachweisbarkeit ein entscheidender Faktor für die Anerkennung durch Versicherungen und Behörden.
In der Praxis zeigt sich jedoch zunehmend ein anderer Trend: Immer mehr Anbieter bieten sogenannte „Schnellprüfungen“ an – oft zu auffallend niedrigen Preisen und mit unrealistisch hohen Prüfleistungen pro Mitarbeiter und Tag. Es sind Fälle dokumentiert, in denen einzelne Prüfer zwischen 180 und 350 Geräte täglich in einem gemischten Umfeld geprüft haben. Eine solche Prüfleistung lässt sich mit den Anforderungen aus den geltenden Normen und Regeln weder technisch noch rechtlich vereinbaren.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bereits die Funktionskontrolle eines Wasserkochers – etwa das automatische Abschalten bei Erreichen des Siedepunkts – kann mehrere Minuten in Anspruch nehmen. Wird für ein gesamtes Gerät im Durchschnitt weniger als zwei Minuten eingeplant, ist eine vollständige, normgerechte und rechtssichere Prüfung nicht realistisch durchführbar.
Was passieren kann, wenn das Wasser verdampft ist und der Wasserkocher trotzdem weiterheizt, kann sich jeder vorstellen:
Überhitzung und im schlimmsten Fall ein Brand – insbesondere dann, wenn das Gerät unbeaufsichtigt in Betrieb bleibt, was im Arbeitsalltag durchaus vorkommt.
Solche Risiken gelten für viele elektrische Geräte: Wenn eine sicherheitsrelevante Funktion – wie etwa eine automatische Abschaltung oder ein Überhitzungsschutz – nicht zuverlässig arbeitet, kann dies schnell zur Gefahrenquelle werden. Das gilt besonders für Geräte, die im Alltag häufig unbeaufsichtigt genutzt oder nach Gebrauch nicht vom Netz getrennt werden.
Besonders kritisch: Im Schadensfall haftet nicht das Prüfunternehmen, sondern der Betreiber selbst – also der Arbeitgeber. Genau dieser Umstand macht wirtschaftlich motivierte Massenprüfungen überhaupt erst möglich. Umso wichtiger ist es, auf qualifizierte Fachprüfungen zu setzen, bei denen Sicherheit und Rechtskonformität im Vordergrund stehen – nicht Geschwindigkeit oder Stückzahlen.
Was muss alles geprüft werden ?
Die kurze Antwort, die man oft hört: „Alles, was einen Stecker hat.“
Und so falsch ist das gar nicht – zumindest im Grundsatz.
Die etwas genauere Antwort liefert die DGUV Information 203-071. Darin werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als alle Gegenstände beschrieben, die elektrische Energie erzeugen, weiterleiten, verteilen, speichern, messen, umsetzen oder verbrauchen – und sich bewegen oder leicht transportieren lassen. Auch Geräte zur Datenübertragung und Informationstechnik gehören dazu – also nicht nur klassische Werkzeuge, sondern auch Büro- oder Kommunikationsgeräte.
Wichtig ist dabei: Geprüft wird nicht nur auf elektrische Sicherheit. Auch andere mögliche Gefährdungen – wie mechanische, thermische oder optische Risiken – müssen berücksichtigt werden. Ziel ist immer: Der sichere Betrieb des Geräts im jeweiligen Arbeitsumfeld.
Die Prüfpflicht gilt nicht nur für eigene Geräte, sondern auch für:
- gemietete oder geliehene Betriebsmittel,
- private Elektrogeräte, die am Arbeitsplatz geduldet werden – etwa Wasserkocher, Radios oder Kaffeemaschinen.
Die DGUV Information 203-070 beschreibt konkret, welche ortsveränderlichen Geräte typischerweise betroffen sind. Dazu gehören unter anderem:
- EDV- und Bürogeräte wie Drucker, Monitore, Rechner
- elektrische Handwerkzeuge
- Haushaltsgeräte in Pausenräumen oder Büros
- transportable Baustellenmaschinen und Arbeitsmittel
- geduldete Privatgeräte der Mitarbeitenden
Fazit:
Ob Bohrmaschine, Drucker oder Wasserkocher – sobald ein elektrisches Gerät im Unternehmen verwendet oder bereitgestellt wird, ist eine regelmäßige Prüfung erforderlich. Und genau deshalb ist der Satz „alles mit Stecker“ zwar vereinfacht, aber durchaus nah an der Realität..
Wie sind diese Prüfungen durchzuführen ?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt nicht beliebig, sondern basiert auf einem klar definierten, normgerechten Ablauf. Maßgebliche Grundlagen sind die DIN VDE 0701-0702, die TRBS 1201 sowie die DGUV Vorschrift 3.
Für die technische Prüfung kommt ein speziell entwickeltes Messgerät für elektrische Sicherheit zum Einsatz. Es misst beispielsweise den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand oder den Berührungsstrom. Die Messergebnisse liefern wichtige Hinweise – doch für eine vollständige Bewertung sind auch andere Faktoren entscheidend.
Ein ebenso wichtiger Bestandteil der Prüfung ist der Einsatz der menschlichen Sinne – also das Sichten, Riechen, Hören und Tasten. Ein beschädigtes Gehäuse, ein verschmorter Geruch oder ungewöhnliche Geräusche können auf sicherheitsrelevante Mängel hinweisen – selbst dann, wenn die Messergebnisse auf den ersten Blick unauffällig erscheinen.
Der Prüfablauf folgt in der Regel diesen Schritten:
- Sichtprüfung (Besichtigen): Kontrolle äußerer Merkmale, Zustand von Stecker, Leitung, Gehäuse, Beschriftung
- Messung: Ermittlung der elektrischen Schutz- und Funktionswerte
- Erproben: Funktionsprüfung unter praxisnahen Bedingungen
- Bewertung: Fachliche Einschätzung auf Basis der Einzelprüfergebnisse
- Festlegung des nächsten Prüftermins: Unter Berücksichtigung von Einsatzort und Beanspruchung
- Dokumentation: Lückenlose und rechtssichere Erfassung aller Prüfschritte
Nur die Kombination aus technischer Messung und fachkundiger Bewertung ergibt ein belastbares Prüfergebnis – im Sinne der Betriebssicherheit und rechtlichen Absicherung.
Wie oft muss geprüft werden ?
Die Frage, wie oft ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel geprüft werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Prüffrist hängt von mehreren Faktoren ab und muss individuell – auf Grundlage fachlicher Einschätzung – festgelegt werden.
Wichtige Kriterien sind unter anderem:
- Art und Häufigkeit der Nutzung
- Einsatzbedingungen (z. B. Feuchtigkeit, Staub, mechanische Belastung)
- Erfahrungen aus früheren Prüfungen
- Qualifikation und Umgang der Nutzer mit dem Gerät
- Hinweise des Herstellers (z. B. in der Betriebsanleitung)
- Gerätespezifische Schwachstellen oder bekannte Mängel
Die DGUV bietet dazu konkrete Entscheidungshilfen, beispielsweise in der DGUV Information 203-070. Dort heißt es sinngemäß:
„Nach jeder Prüfung muss der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel bis zu diesem Zeitpunkt – entsprechend den betrieblichen Erfahrungen – sicher verwendet werden kann. Einsatzbedingungen und Nutzungsart sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Hinweise des Herstellers oder typische Fehlerquellen. Die Prüffristen müssen eindeutig definiert und zuverlässig eingehalten werden.“
Das bedeutet: Die Festlegung der Prüffrist ist Teil der fachlichen Beurteilung und erfolgt nicht automatisiert oder nach starrem Schema, sondern anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort. Genau das macht die Prüfung sicher – und rechtlich belastbar.
weitere Informationen zum Thema:
Erklärvideos und Praxishilfen für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes findet man z.B. hier:
• Erklärvideos zum Thema Arbeitsschutz der BG´s
• Praxishilfen zum Thema Arbeitsschutz